18.03.2009:
Interview mit Steffen Haase in der Süddeutschen Zeitung. [Download]
27.02.2009:
Steuerbonus nur bei Überweisung
Bei der Barzahlung einer Handwerkerleistung, die an der selbst genutzten Immobilie durchgeführt wird, entfällt die Möglichkeit, die Ausgaben steuerlich im Rahmen des §35a EStG geltend zu machen. [mehr...]
26.11.2008:
Finanzkrise – Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen soll verbessert werden
Die Große Koalition plant in Reaktion auf die weltweite Finanzkrise ein „Wachstumspaket" mit steuerlichen Entlastungen. So soll beispielsweise die steuerliche Berück-sichtigung von Handwer-kerleistungen an der selbstgenutzten Immobilie (§ 35a EStG) verdoppelt [mehr...]
18.09.2008:
Jahressteuergesetz 2009 – Bundesratsausschüsse
für Ausweitung des § 35a EStG
Der Finanzausschuss des Bundesrates spricht sich für eine Ausweitung der steuerlichen Förderung von Handwerkerleistungen aus. Das geht aus den Beschlussempfehlungen der Bundesratsausschüsse zum Jahressteuergesetz 2009 hervor. Demnach wird [mehr...]
09.06.2008:
Haushaltsnahe Dienstleistungen – Verwalterhonorar für Bescheinigung
Verwalter von Wohnungs-eigentümergemeinschaften dürfen für das Erstellen einer Bescheinigung für haushaltsnahe Dienst-leistungen i. S. d. § 35a EStG ein gesondertes Honorar verlangen. Dies hat jetzt das Landgericht Düsseldorf entschieden (Beschluss vom 8. Februar 2008, Az. 19 T 489/07.
Die Düsseldorfer Richter wiesen[mehr...]
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Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen rund um das Thema haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach §35a EStG. Aktuelles finden Sie in der Rubrik "Hinweise & Tips".
Zum 01.01.2009wurde der Gesetzestext des §35a EStG geändert. Die Änderung hat auch Auswirkungen auf die zu erstellenden Bescheinigungen.
Es ist derzeit noch strittig, ob diese Änderungen erst ab 01.01.2009 gelten oder auch schon für 2008.
In Kürze zusammengefaßt:
Fallgruppen wurden zusammengelegt.
- Die % - Sätze haben sich geändert.
Hier eine tabellarische Übersicht:
| Begünstigte Tätigkeit in der Wohnungseigentümergem. | Ermäßi- gung | Höchst- betrag |
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| 2. § 35a Abs. 2 EStG Sozialversicherungspfl. Beschäftigung haushaltsnahe DL durch Selbständige und Mini-Jobs | 20% | 4.000 € (ggf. 12-telung) |
| 4. § 35a Abs. 3 EStG Handwerkerleistungen | 20% | 1200 € (keine 12-telung) |
Ihre Erfahrungen, insbesondere mit der Finanzverwaltung, können Sie mir unter dem Navigationspunkt "Kontakt" berichten. Ich freue mich darauf!
Ihr
Steffen Haase