26.10.2007 Neues Anwendungsschreiben zum §35a EStG: ![]()
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des
§ 35a EStG folgendes:
Anwendungsschreiben
Musterbescheinigung
Bitte beachten sie, dass zum 01.01.2009 der Gesetzestext des §35a EStG sich geändert hat. von daher gibt es Änderugnen bei der Bescheinigung ab 01.01.2009!
Aktuelle Gerichtsentscheidungen:
- Der Verwalter ist nicht ohne Sondervereinbarung verpflichtet, im Rahmen der Jahresabrechnung eine differenzierte Darstellung begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen nach § 35a EStG zu liefern.
AG Bremen v. 3.6.2007, 111a II 89/2007 WEG
- Der WEG-Verwalter muss die Bescheinigung zum Nachweis der Kosten im Sinne des § 35a EStG nicht unentgeltlich erteilen.
AG Neuss v. 29.6.2007, 74 II 106/07 (nicht rechtskräftig, z. Zt. LG Düsseldorf 19 T 589/07)
Generelles: Bei der Thematik der Haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen handelt es sich um eine äußerst komplexe und schwierige Materie. Ich kann es daher nicht empfehlen, dass sich der Verwalter ohne eingehende nähere Vertiefung mit diesem Thema auseinandersetzt und einfach Daten in der Jahresabrechnung oder in Form einer Bescheinigung seinen Kunden zur Verfügung stellt.
Ich halte es für unbedingt erforderlich, dass die Mitarbeiter in der Verwaltung einschließlich der Buchhaltungskräfte und Sachbearbeiter durch Schulungen mit der Materie vertraut gemacht werden. Jegliches Verwalterhandeln ist in diesem Bereich vor dem Hintergrund einer Haftung des Verwalters zu sehen. Aus haftungsrechtlichen Gründen empfehle ich auch nicht die Ausstellung von Bescheinigungen, da diese wohl den größtmöglichen Haftungsanspruch gegenüber dem Verwalter auslösen dürften. Vielmehr sollten die erforderlichen Daten im Rahmen des so genannten informatorischen Teils der Jahresabrechnung mit ausgewiesen werden.
Artikel zum Thema aus der Zeitschrift der Immobilienverwalter:
Der Immobilienverwalter 02/2007
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst- und Handwerkerleistungen Vorteile für professionelle Verwalter weiter...
Der Immobilienverwalter 01/2007
Ändert sich etwas für die Verwalter?
Am 24. und 25. Januar hat man in Berlin im Bundesfinanz- ministerium unter anderem zur Problematik weiter...
Der Immobilienverwalter 07/2006
Jetzt reagieren, um später Haftungsfallen zu vermeiden!
Sei unserem Artikel in der letzen Ausgabe hat sich viel getan. Gingen wir in der letzten Ausgabe weiter...
Der Immobilienverwalter 06/2006
Haushaltsnahe Dienstleistungen -Jetzt die Buchhaltung umstellen
Nachdem das Beschwerde führende Finanzamt seinen Einspruch am 16. Juli 2006 zurückgezogen hat, weiter...
Fragen an die Finanzverwaltung:
- Wie werden genau die Maschineneinsatzkosten definiert. Sind dies generell Arbeitsgeräte? Fallen hier zum Beispiel bei einer Sanierung auch die Gerüstkosten herunter?
Ja, nach Rz. 24 des BMF-Schreibens sind Material und sonstige im Zusammenhang mit der Dienstleistung gelieferte Waren außer Ansatz zu belassen.
Ob man nun die Abnutzung eines Bohrers oder die Benutzung eines Gerüsts mit in der Rechnung bezahlt ist u. E. egal und damit unter § 35 a EStG weiter...
